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Inklusion

Gemeinsames Lernen

in 12 unterschiedlich großen Kreisen sind verschiedene Ohren dargestellt. Diese haben unterschiedliche Hörhilfen (Hörgeräte oder CI in unterschiedlichen Farben) oder sind ohne Hörhilfe.
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Ohrenmix

Seit Beginn des Schuljahres 2014/15 ist die allgemeine Schule der Förderort für Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung.

Die Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung der sonderpädagogischen Unterstützung im Gemeinsamen Lernen.

Schülerinnen und Schüler mit einer Hörschädigung von Klasse 1 bis 10 können dann zielgleich oder zieldifferent möglichst an einer Schule ihres Wohnortes unterrichtet werden. Dies ist für viele eine gute Möglichkeit, lange Fahrwege zur Förderschule zu vermeiden und die sozialen Kontakt in ihrem Wohnumfeld aufrecht zu erhalten.

In der Regel erhalten sie zwei Wochenstunden fachspezifischer Förderung an der allgemeinen Schule durch eine Sonderpädagogin/einen Sonderpädagogen.

Inhalte der sonderpädagogischen Förderung durch die LVR-Gerricus-Schule

Buntes Wortnetz mit Wörtern im Kontext des Gemeinsamen Lernens der LVR-Gerricus-Schule
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Gemeinsames Lernen mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

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Voraussetzung für das Gemeinsame Lernen

Voraussetzung für eine Betreuung durch Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen der Förderschule Hören und Kommunikation ist das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs ("AO-SF").

Wie dieses Verfahren abläuft und wer daran beteiligt ist, haben wir für Sie hier zusammengestellt:

Was passiert nach der Sekundarstufe I?

Die Gerricus-Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen in der Primarstufe sowie in der Sekundarstufe I. Danach endet unsere Zuständigkeit.

Was im Rahmen des Übergangs von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II (gymnasiale Oberstufe/Berufskolleg) zu beachten ist, haben wir hier zusammengestellt: