Beratungsstelle

Unsere Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle bietet kostenlose Diagnostik und Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Hörschädigung oder Auditiver Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sowie eine umfassende Beratung für deren Eltern und Lehrkräfte an allgemeinen Schulen.

Ein Raum  mit einem weißen Regal mit Spielsachen wie Plüschtieren und Büchern und einem runden Tisch mit drei Stühlen.

Die Beratungsstelle der LVR-Gerricus-Schule

Das Angebot unserer Beratungsstelle steht allen von uns betreuten Kindern und Jugendlichen (Frühförderung, Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe I, Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen) zur Verfügung, aber auch externen Schüler*innen, bei denen schulische Probleme auf eine mögliche Hörstörung oder Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) zurückzuführen sind.

Alle Beratungen und Überprüfungen sind für Sie kostenlos, bedürfen jedoch einer individuellen Terminabsprache .

Unser Angebot

Die Beratungstelle

  • berät und informiert Eltern hörgeschädigter Kinder.

  • berät allgemeine Schulen, die ein Kind mit einer Hörschädigung betreuen, bezüglich des Gemeinsamen Lernens (Inklusion).

  • sorgt für die Aufnahme hörgeschädigter Kinder in die Frühförderung oder in den Kindergarten .

  • kann bei der Aufnahme in die allgemeine Schule oder in die Primarstufe der LVR-Gerricus-Schule unterstützen.

  • kooperiert mit anderen Frühförderstellen, Ärzt*innen, Kliniken, Akustiker*innen oder Therapeut*innen.

  • unterstützt hörgeschädigte Jugendliche in ihrer Berufsfindung.

  • informiert und berät über Formen und Auswirkungen einer Hörschädigung, zum Beispiel durch Fortbildungsveranstaltungen.

Pädagogische Audiologie

In der Pädagogischen Audiologie führen wir Hör- und Sprachtests bei Kindern und Jugendlichen, unter Berücksichtigung ihrer individuellen Gesamtentwicklung, durch.

Dabei nehmen wir uns die nötige Zeit für die jeweiligen Kinder und Jugendlichen, deren Angehörige und pädagogischen Begleitpersonen.

Im Bereich der Hörüberprüfung setzen wir folgende Verfahren in kindgerechter Form ein:

  • Tonaudiometrie zur Ermittlung des Hörstatus

  • Knochenleitungsmessung

  • Freifeldaudiometrie

  • Sprachaudiometrie mit und ohne Störschall

Tests zur Überprüfung einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung

Wir führen auch Tests zur Überprüfung einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) durch. Bei einer AVWS sind einzelne Teilleistungen der Hörverarbeitung und -wahrnehmung gestört. Dabei ist das periphere Hören intakt und die Intelligenzleistung im Normbereich.

Bei Kindern und Jugendlichen, bei denen der Verdacht auf eine AVWS besteht, bieten wir ab dem 6. Lebensjahr eine differenzierte sonderpädagogische Diagnostik und Beratung in Bezug auf die schulischen Auswirkungen und die entsprechenden Fördermöglichkeiten an.

Folgende Verfahren werden eingesetzt:

  • Tonaudiogramm zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung

  • Sprachaudiogramme mit und ohne Störschall

  • Tests zum dichotischen Hören

  • Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit

  • Überprüfung des Richtungshörens

  • Tests zur Lautdifferenzierung

Vorabuntersuchung in der HNO-Praxis

Um ein richtiges Ergebnis zu gewährleisten, sollten vorab eine Gehörgangsüberprüfung und -säuberung sowie eine Impedanzmessung (die Untersuchung des Trommelfells und des Mittelohrs) in einer HNO-Praxis durchgeführt worden sein.

So können Sie uns erreichen

Die Beratungsstelle ist montags bis donnerstags von 8.30 bis 13.30 Uhr besetzt.

Falls Sie uns telefonisch nicht erreichen, können Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir rufen Sie dann zurück.

In den Schulferien ist die Beratungsstelle nicht besetzt.