Gemeinsames Lernen

Wir unterstützen Kinder mit einer Hörschädigung, die in der Nähe ihres Wohnortes eine allgemeine Schule besuchen. Vor Ort beraten und fördern unsere Sonderpädagog*innen die Kinder und Jugendlichen sowie ihre Familien und die Lehrkräfte an allgemeinen Schulen individuell. Sie schaffen so die Voraussetzungen für erfolgreiches Lernen und Teilhabe.

Minimalistische Illustration in Dunkelblau, weiß und mintgrün, die drei Kinder beim gemeinsamen Lernen an einem Tisch zeigt. Ein Mädchen auf der linken Seite trägt ein sichtbares Hörgerät und blickt lächelnd zu den anderen. In der Mitte hält ein Junge ein offenes Buch, während rechts ein weiteres Mädchen zuhört. Im Hintergrund ist eine digitale Tafel mit Symbolen und Formen angedeutet.

Inklusion: Gemeinsam Lernen

Im Gemeinsamen Lernen werden Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen entsprechend ihren Voraussetzungen gemeinsam an einer wohnortnahen allgemeinen Schule unterrichtet. Das Ziel des Gemeinsamen Lernens ist die uneingeschränkte Teilhabe an Lebens- und Lernsituationen der allgemeinen Schule. Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik der LVR-Gerricus-Schule unterstützt die Schüler*innen mit dem festgestellten Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation sowie alle weiteren an der allgemeinen Schule beteiligten Personen.

Dies ist für viele eine gute Möglichkeit, lange Fahrwege zur Förderschule zu vermeiden und die sozialen Kontakte im eigenen Wohnumfeld aufrecht zu erhalten.

Voraussetzung für das Gemeinsame Lernen

Voraussetzung für eine Betreuung durch Sonderpädagog*innen der Förderschule Hören und Kommunikation ist die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Rahmen des sogenannten AO-SF-Verfahrens.

Antrag auf sonderpädagogische Unterstützung – das AO-SF-Verfahren

Die für Ihr Kind bestmögliche Förderung und der für Ihr Kind bestmögliche Förderort werden im Verlauf des Aufnahmeverfahrens nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) festgestellt.

Folgende Institutionen sind gemeinsam mit Ihnen als Erziehungsberechtigten an diesem Entscheidungsprozess beteiligt:

  • die Schulämter an Ihrem Wohnort als zuständige untere Schulaufsichtsbehörde

  • die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige obere Schulaufsichtsbehörde

  • der kommunale schulärztliche Dienst

  • eine Lehrkraft der Grundschule an Ihrem Wohnort

  • eine Lehrkraft der LVR-Gerricus-Schule (Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Düsseldorf)

  • gegebenenfalls der von Ihrem Kind besuchte Kindergarten

  • der*die Kinderärzt*in Ihres Kindes

  • gegebenenfalls die Klinik, in der Ihr Kind in Behandlung ist

Über den gesamten Entscheidungsprozess hinweg werden Sie insbesondere durch die Lehrkräfte an der allgemeinen und der LVR-Gerricus-Schule beraten.

Ablauf des Verfahrens

Das Schaubild verdeutlicht den Ablauf des AO-SF-Verfahrens zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Grafische Darstellung des Ablaufs des AO-SF-Verfahrens, wie es im Text unterhalb des Schaubilds erläutert ist.

Der Prozess gliedert sich in folgende Schritte:

  • Antragstellung: Eltern stellen einen Antrag auf Überprüfung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entweder über eine allgemeine Schule oder direkt über die LVR-Gerricus-Schule.

  • Überprüfung & Beauftragung: Die zuständige Schulaufsicht beauftragt daraufhin eine Lehrkraft der LVR-Gerricus-Schule (oft in Kooperation mit einer allgemeinen Schule) mit der Durchführung der Diagnostik.

  • Pädagogisches Gutachten: Es wird ein ausführliches pädagogisches Gutachten erstellt, über dessen Inhalt die Eltern informiert werden.

  • Vorschlag zu Förderschwerpunkt und -ort: Das Gutachten mündet in einem Vorschlag für den passenden Förderschwerpunkt sowie den geeigneten Förderort (zum Beispiel die LVR-Gerricus-Schule oder eine allgemeine Schule im Gemeinsamen Lernen).

  • Entscheidung: Die Schulaufsicht trifft die formale Entscheidung über den Förderbedarf und den Förderort und teilt diesen den Eltern offiziell mit.

Weitere Informationen finden Sie beim Schulmisterium NRW:

Hörschädigung in der allgemeinen Schule: So unterstützen wir

Für Schüler*innen mit einer Hörschädigung sollen möglichst optimale Bedingungen geschaffen werden, die es ihnen ermöglichen, einen adäquaten Schulabschluss zu erreichen. Es ist sinnvoll und notwendig, dass das gesamte Umfeld (Eltern, Lehrkräfte und Mitschüler*innen) informiert und sensibilisiert wird, damit in der Schule ein emotional gutes und dem Leistungsniveau angemessenes Lernklima herrscht. Dazu sind regelmäßige Absprachen und ein fortlaufender Austausch mit den Sonderpädagog*innen notwendig.

Das Wissen über die emotionalen und psychosozialen Auswirkungen einer Hörschädigung und die Möglichkeiten, mit einer – weitgehend unsichtbaren und daher oft unterschätzten – Kommunikationsbehinderung angemessen umzugehen, ist ebenso wichtig, wie Kenntnisse über technische Hilfen, die sich stetig weiterentwickeln.

Unser Unterstützungsangebot

  • Förderung, Beratung und Unterstützung der Schüler*innen mit einer Hörschädigung nach einem individuellem Förderplan

  • Beratung und Unterstützung der Eltern

  • Information der Mitschüler*innen über Hörstörungen, deren Auswirkungen und Möglichkeiten, Kommunikationsprobleme zu bewältigen

  • Beratung und Unterstützung der Lehrkräfte der allgemeinen Schulen durch Hospitationen und Mitarbeit im Unterricht

  • Regelmäßige Fortbildungs- und Austauschangebote für die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen

  • Information über technische Hörhilfen und deren Verwendung im Unterricht

  • Teilnahme an einzelnen Konferenzen, Elternabenden und schulischen Veranstaltungen der allgemeinen Schulen

  • Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Akustiker*innen und Therapeut*innen

Auf unsere Pinnwand haben wir viele nützliche Tipps rund um das Gemeinsame Lernen zusammengestellt, für Schüler*innen, deren Eltern und Lehrkräfte.

Herausfordernde Rahmenbedingungen ausgleichen

Die Rahmenbedingungen an allgemeinen Schulen sind für Kinder und Jugendliche mit einer Hörschädigung oft besonders herausfordernd.

Große Klassen, laute Räume

In den Klassen sind teilweise über 30 Schüler*innen. An weiterführenden Schulen gibt es zudem oft das Lehrer*innen-Raumprinzip, das heißt, die Schüler*innen wechseln für jedes Unterrichtsfach den Raum. Die Räume haben oft sehr hohe Nachhallzeiten aufgrund ihrer großen, harten Flächen. Zudem gibt es auch von außen oder aus benachbarten Räumen viele Störgeräusche.

Für hörgeschädigte Schüler*innen bedeutet dies, dass sie Sprache noch schlechter verstehen und verarbeiten und dem Unterricht insgesamt schlechter folgen können. Sie sind dadurch in ihrem Lernen gegenüber den hörenden Mitschüler*innen benachteiligt.

Tipps und Hinweise

Dieser Nachteil kann teilweise ausgeglichen werden, indem der Klassenraum raumakustisch saniert wird und hörgeschädigtenspezifische didaktische Hinweise umgesetzt werden.

Einige dieser Hinweise haben wir als Checkliste aufbereitet, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Minimalistische Illustration in Dunkelblau, weiß und mintgrün, die drei Kinder beim gemeinsamen Lernen an einem Tisch zeigt. Ein Mädchen auf der linken Seite trägt ein sichtbares Hörgerät und blickt lächelnd zu den anderen. In der Mitte hält ein Junge ein offenes Buch, während rechts ein weiteres Mädchen zuhört. Im Hintergrund ist eine digitale Tafel mit Symbolen und Formen angedeutet.

Als Nachteilsausgleich werden Maßnahmen bezeichnet, die Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung die Teilhabe am zielgleichen Unterricht ermöglichen. Diese Maßnahmen sind als Ausgleich für die bestehende Beeinträchtigung aufzufassen. Sie helfen dabei, vergleichbare Leistungen zu erzielen und sind grundsätzlich unabhängig vom Förderort.

Ein Nachteilsausgleich wird aufgrund einer Behinderung gewährt, ungeachtet dessen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.

Für die Lernstandserhebungen (VERA 3 und Lernstand 8) sowie für die Zentralen Prüfungen (ZP10) stehen Schüler*innen mit einer Hörschädigung angepasste Fassungen für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation zur Verfügung.

Näheres dazu finden Sie auch in unserer Informationsbroschüre "Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung an der allgemeinen Schule".

Um Schüler*innen mit Hörschädigung die barrierefreie Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, muss die Entstehung und Ausbreitung von unerwünschtem Schall (Störschall) im Klassenraum vermindert werden.

Durch externen (von außen eindringenden) und internen (im Klassenraum entstehenden) Störschall werden Konzentration und Aufmerksamkeit gestört und die Fähigkeit, Sprache zu verstehen, beeinflusst, da Hörhilfen den Störschall ebenso verstärken wie die Sprache.

Für Hörgeschädigte ist ein positives Stör-Nutzschall-Verhältnis wichtig. Schallreize, die verstanden werden sollten, sollten sich deutlich von Schallreizen abheben, die für das Lernen keine Bedeutung haben. Klassenräume, in denen hörgeschädigte Schüler*innen unterrichtet werden, sollten eine Nachhallzeit von 0,35 Sekunden aufweisen.

  • Hörgeräte / Cochlea-Implantate (Anschaffung über die Krankenkasse des Kindes)

  • Digitale Übertragungsanlage mit mehreren Handmikrofonen (Anschaffung über die Krankenkasse des Kindes)

  • Lautsprechersäule (Digimaster)

  • Auf Anschlussmöglichkeiten der digitalen Übertragungsanlagen an externe Audioquellen achten.

  • Bei Neuanschaffung von elektronischen Geräten auf Herstellerangaben bzgl. des Eigenrauschens achten. Das Eigenrauschen sollte nicht mehr als 30dB betragen.

  • interaktives Whiteboard / Dokumentenkamera / Beamer zur Visualisierung

Empowerment-Workshops: Gemeinsam stark

Unsere Empowerment-Workshops richten sich an Schüler*innen mit Hörbehinderung, die an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Angesprochen sind Kinder und Jugendliche der Jahrgangsstufen 2 bis 10, unabhängig davon, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Die Veranstaltungen finden einmal jährlich an einem Schultag in den Räumen der LVR-Gerricus-Schule statt.

In den Workshops geht es darum, die eigene Hörbehinderung besser zu verstehen und selbstbewusst mit ihr umzugehen. Die Inhalte sind an das jeweilige Alter angepasst und bauen über die Schuljahre aufeinander auf. Dabei sorgen kooperative Spiele, kreative Methoden und gemeinschaftliche Aktivitäten – wie das gemeinsame Kochen und Essen – für eine offene, vertrauensvolle Atmosphäre.

Inhalte der Workshops

  • Raum für Peer-Kontakte und das Erleben von Gemeinschaft mit anderen hörbehinderten Schüler*innen

  • Wissen über Hörtechnik sowie die eigene Hörbehinderung und ihre Auswirkungen auf Kommunikation und Lernen

  • Entwicklung von Kommunikationsstrategien und das Kennenlernen unterschiedlicher Kommunikationsformen (Gebärden, Fingeralphabet, ...)

  • Stärkung von Selbstbewusstsein, Identität und mentaler Stärke

  • Austausch über Gefühle, Herausforderungen und Erfolge im Schulalltag

  • Information über Rechte und Unterstützungsmöglichkeiten wie Nachteilsausgleich, technische Hilfen oder Gebärdensprach-Dolmetschende

  • Begegnungen mit Vorbildern mit Hörbehinderung sowie erste Einblicke in Berufsorientierung und Zukunftsplanung

Die Workshops bieten einen geschützten Raum, um anderen Kindern und Jugendlichen mit ähnlichen Erfahrungen zu begegnen. Hier dürfen Fragen gestellt, Sorgen geteilt und Stärken entdeckt werden. Der Fokus liegt auf Ressourcen, Selbstwirksamkeit und Selbstbestimmung.

Ich bin nicht allein. Ich darf so sein, wie ich bin. Und ich kann meinen Schul- und Lebensweg aktiv mitgestalten.

Empowerment an der LVR-Gerricus-Schule

Wie kann ich teilnehmen?

Die Einladung zum Workshop wird rechtzeitig per E-Mail an die Familien der Schüler*innen, die am Gemeinsamen Lernen teilnehmen, verschickt und über die Schul-Webseite veröffentlicht. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern. Für die Teilnahme können die Schüler*innen von ihrer allgemeinen Schule freigestellt werden.

Sie haben Fragen?

Das Team Gemeinsames Lernen setzt sich zusammen aus Kolleg*innen der Abteilungen Primarstufe und Sekundarstufe I. Bei Fragen und für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.

Informationsbroschüre zum Gemeinsamen Lernen

In unserer Informationsbroschüre zum Gemeinsamen Lernen haben wir wichtige Informationen für Eltern und Lehrkräfte zusammengestellt.

Sie können die Broschüre als pdf per E-Mail bei uns bestellen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht barrierefrei ist.

Titelseite der Informationsbroschüre der LVR-Gerricus-Schule "Schüler*innen mit Hörbehinderung n allgemeinen Schulen"

Wie geht es nach der Sekundarstufe I weiter?

Die LVR-Gerricus-Schule unterstützt Schüler*innen im Gemeinsamen Lernen in der Primarstufe sowie in der Sekundarstufe I. Danach endet unsere Zuständigkeit und das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg Essen übernimmt die Unterstützung der Inklusion.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Unterstützung der Inklusion in der Sekundarstufe II durch das RWB Essen sind:

  • fortbestehender festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

  • selbstständige Anmeldung der Schüler*innen zur Beratung beim RWB Essen bis zum 30.04. des letzten Schuljahres vor Eintritt in die Sekundarstufe II, also in der 10. Klasse