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AO-SF

Die für Ihr Kind bestmögliche Förderung und der für ihr Kind bestmögliche Förderort werden im Verlauf des Aufnahmeverfahrens nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) festgestellt.

Die nachfolgenden Institutionen sind gemeinsam mit Ihnen als Erziehungsberechtigten an diesem Entscheidungsprozess beteiligt:

  • die Schulämter an Ihrem Wohnort als zuständige untere Schulaufsichtsbehörde
  • die Bezirksregierung Düsseldorf als zuständige obere Schulaufsichtsbehörde
  • der kommunale schulärztliche Dienst
  • eine Lehrkraft der Grundschule an Ihrem Wohnort
  • eine Lehrkraft der LVR-Gerricus-Schule (Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation, Düsseldorf)
  • ggf. der von Ihrem Kind besuchte Kindergarten
  • der Kinderarzt, den Sie mit Ihrem Kind besuchen
  • ggf.die Klinik, in der Ihr Kind in Behandlung ist

Über den gesamten Entscheidungsprozess hinweg werden Sie insbesondere durch die o.a. Lehrkräfte beraten.

Ablauf des Verfahrens

Schaubild, auf dem der Weg des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation dargestellt ist
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Darstellung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation


Gesetzliche Grundlage

In der "Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, den Hausunterricht und die Schule für Kranke (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF)" können Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und formalen Abläufe rund um die sonderpädagogische Förderung informieren.