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Notwendige Rahmenbedingungen

Ausgangssituation

Die Situation an vielen allgemeinen Schulen stellt sich wie folgt dar:

In den Klassen sind teilweise über 30 Schülerinnen und Schüler. An weiterführenden Schulen gibt es oft das Lehrerraumprinzip; d.h. die Schülerinnen und Schüler wechseln für jedes Unterrichtsfach den Raum. Die Räume haben oft sehr hohe Nachhallzeiten aufgrund ihrer großen, harten Flächen. Zudem gibt es auch von außen oder aus benachbarten Räumen viele Störgeräusche.

Für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler bedeutet dies, dass sie Sprache noch schlechter verstehen und verarbeiten und dem Unterricht insgesamt schlechter folgen können. Sie sind dadurch in ihrem Lernen gegenüber den hörenden Schülerinnen und Schülern benachteiligt.

Dieser Nachteil kann teilweise ausgeglichen werden, indem der Klassenraum raumakustisch saniert wird und hörgeschädigtenspezifische didaktische Hinweise umgesetzt werden.

Unterstützung durch alle Lehrkräfte

Damit Gemeinsames Lernen für hörgeschädigte Schülerinnen und Schüler gelingen kann, ist es von großer Bedeutung, dass alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse des Kindes unterrichten, über dessen hörgeschädigtenspezifische Bedürfnisse und den individuellen Nachteilsausgleich informiert sind. Dazu sind regelmäßige Absprachen und ein fortlaufender Austausch mit der Sonderpädagogin/ dem Sonderpädagogen notwendig.

Nachfolgend haben wir die wichtigsten Hilfen, die in jedem Unterricht mit hörgeschädigten Schülerinnen und Schülern zu beachten sind, aufgelistet:

Raumakustik und räumlich-sächliche Ausstattung

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Um der Schülerin/dem Schüler mit einer Hörschädigung eine barrierefreie Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, ist es in einem Klassenraum unabdingbar die Entstehung und Ausbreitung von „unerwünschtem Schall“ (Störschall) zu vermindern.

Durch externen (von außen eindringenden) und internen (im Klassenraum entstehenden) Störschall werden die Konzentration und Aufmerksamkeit gestört. Ferner wird die Fähigkeit, Sprache zu verstehen, beeinflusst, da die Hörhilfen des hörgeschädigten Kindes den Störschall ebenso verstärken wie die Sprache.

Für Hörgeschädigte ist somit ein positives Stör-Nutzschall-Verhältnis von besonderer Bedeutung. Schallreize, die verstanden werden sollten, sollten sich deutlich von den Schallreizen abheben, die für das Lernen keine Bedeutung haben. Klassenräume, in denen hörgeschädigte Schüler/Schülerinnen unterrichtet werden, sollten eine Nachhallzeit von 0,35 Sekunden aufweisen.

Schaubild mit der Darstellung des Weges zur räumlich-sächlichen Ausstattung
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Der Weg zur räumlich-sächlichen Ausstattung

Technische Hilfen

  • Hörgeräte/ Cochlea-Implantate (Anschaffung über die Krankenkasse des Kindes)
  • digitale Übertragungsanlage mit mehreren Handmikrofonen (Anschaffung über die Krankenkasse des Kindes)
  • Lautsprechersäule (Digimaster)
  • Auf Anschlussmöglichkeiten der digitalen Übertragungsanlagen an externe Audioquellen achten
  • Bei Neuanschaffung von elektronischen Geräten auf Herstellerangaben bzgl. des Eigenrauschens achten. Das Eigenrauschen sollte nicht mehr als 30dB betragen.
  • interaktives Whiteboard/ Dokumentenkamera/ Beamer zur Visualisierung