Übergang von der Sekundarstufe I zur Sekundarstufe II
Unterstützung der Inklusion in der Sekundarstufe II durch das RWB Essen
Die Gerricus-Schule unterstützt Schülerinnen und Schüler im Gemeinsamen Lernen in der Primarstufe sowie in der Sekundarstufe I.
Danach endet unsere Zuständigkeit und das Rheinisch-Westfälische Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen übernimmt die Unterstützung der Inklusion.
Voraussetzungen für die Unterstützung der Inklusion in der Sekundarstufe II durch das RWB Essen:
- festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation
- selbstständige Anmeldung der Schülerin/des Schülers zur Beratung beim RWB Essen bis zum 30.04. des letzten Schuljahres vor Eintritt in die Sekundarstufe II, also
- an Gesamtschulen und G9-Gymnasien in Klasse 10
- an G8-Gymnasien in Klasse 9
Informationen zum Übergang in die Sekundarstufe II
Eine Schülerin / Ein Schüler mit sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten H/K, SE, KM, GE, ASS wird in der Sekundarstufe II bei Fortbestand des Unterstützungsbedarfs ohne ein neues Verfahren nach den §§ 11 bis 15 AO-SF sonderpädagogisch unterstützt.
§19 (1) Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung
Unterschiede je nach zuständiger Bezirksregierung
Beim Übergang von der Sek I in die Sek II (Gymnasium, Gesamtschule, Berufskolleg) mit/ohne Schulwechsel gilt es die unterschiedlichen Verfahrensabläufe und Formalien zu beachten. Diese unterscheiden sich je nach zuständiger Bezirksregierung.